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   BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S   

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BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S (https://dejure.org/1962,327)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1962 - I 197/61 S (https://dejure.org/1962,327)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1962 - I 197/61 S (https://dejure.org/1962,327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfall einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes mit einem tarifbegünstigten Aufgabengewinn in Höhe einer im Betriebsgrundstück steckenden aufgelösten stillen Reserve

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 506
  • NJW 1962, 1367
  • DB 1962, 954
  • BStBl III 1962, 190
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.03.1957 - IV 368/55 U

    Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn - Auswirkungen

    Auszug aus BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S
    Die Rechtsprechung hat in mehreren Fällen auch bei der Zurückbehaltung des Betriebsgrundstücks eine steuerlich begünstigte Betriebsveräußerung dann angenommen, wenn der Erwerber trotz der Zurückbehaltung den Betrieb als lebenden Organismus fortsetzen konnte und nicht in einem Umfang zu Neuanschaffungen oder sonstigen betrieblichen Maßnahmen gezwungen war, daß in der Hand des Erwerbers ein neuer wirtschaftlicher Organismus entstand und damit eine Betriebsneugründung vorlag (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 321/32 vom 19. Mai 1932, RStBl 1932 S. 1021; VI 588/37 vom 24. November 1937, RStBl 1938 S. 95; VI 180/41 vom 18. Februar 1942, RStBl 1942 S. 682, und Urteil des Bundesfinanzhofs IV 368/55 U vom 7. März 1957, BStBl 1957 III S. 209, Slg. Bd. 64 S. 556).

    Ebenso wie demnach eine Betriebsaufgabe vorliegt, wenn gleichzeitig in einem einheitlichen Vorgang und nicht nach und nach die zum bisherigen Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter ganz oder wenigstens in der Hauptsache veräußert werden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV 181/40 vom 13. November 1940, RStBl 1940 S. 1066), so wird eine Betriebsaufgabe nicht dadurch ausgeschlossen, daß die die Grundlage des Betriebs als eines einheitlichen Organismus bildenden Wirtschaftsgüter im Wege der Betriebsveräußerung auf einen anderen übergehen und einzelne Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen übernommen werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 368/55 U vom 7. März 1957, BStBl 1957 III S. 209, Slg. Bd. 64 S. 556).

  • BFH, 27.07.1961 - IV 295/60 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes - Betriebsübergang in Abgrenzung zur

    Auszug aus BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S
    Diesen Ausführungen steht das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 295/60 U vom 27. Juli 1961, Slg. Bd. 73 S. 679, nicht entgegen.
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77

    Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen

    Zur Begründung tragen sie vor, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1962 I 197/61 S (BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190) ab.

    Der Auffassung des Senats steht nicht entgegen, daß Gewinne aus der Veräußerung einzelner Gegenstände oder aus ihrer Übernahme in das Privatvermögen dann gemäß § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigt sind, wenn dies im Zusammenhang mit der Veräußerung des Betriebs geschieht (vgl. Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 16 EStG Anm. 81 E 42).

    Auch diese Gewinne sind steuerbegünstigt; sie werden deshalb als Aufgabegewinn bezeichnet (Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190), obwohl ihnen eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG nicht zugrunde liegt.

    Wie bereits das FG ausgeführt hat, liegt in dieser Entscheidung keine Abweichung vom Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190.

    Soweit die Entscheidung in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190 nicht durch die genannten jüngeren Entscheidungen aufgegeben ist, sieht der Senat in ihr eine auf den besonderen Sachverhalt des Urteils begrenzte Rechtsauffassung.

    Die Entscheidung konnte im Streitfall nicht etwa deshalb zugunsten der Kläger ausfallen, weil die FÄ in Abschn. 139 Abs. 5 Satz 4 der Einkommensteuer-Richtlinien 1967 ff. unter Bezugnahme auf des Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190 darauf hingewiesen worden sind, daß die unentgeltliche Betriebsübertragung im Sinne des § 7 Abs. 1 EStDV mit einem tarifbegünstigten Aufgabegewinn im Sinne des § 16 EStG zusammenfallen könne.

  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Der BFH hat die Formulierung, die Wirtschaftsgüter müßten "wenigstens in der Hauptsache veräußert werden", nochmals aufgegriffen (BFH-Urteil vom 6. Februar 1962 I 197/61 S, BFHE 74, 506, 510, BStBl III 1962, 190).

    Dagegen sprechen die vorangehenden Ausführungen des Urteils, nach denen eine unentgeltliche Betriebsübertragung davon abhängig sein soll, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebs, besonders die Betriebsorganisation, die Kundschaft und die sonstigen immateriellen Werte, übergehen (BFHE 74, 506, 508, BStBl III 1962, 190).

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    In einem älteren Urteil hat der BFH zwar noch die Ansicht vertreten, die Zurückbehaltung einer wesentlichen Betriebsgrundlage anläßlich des Ausscheidens eines Mitunternehmers schließe die Annahme einer unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils nicht aus (vgl. Urteil vom 6. Februar 1962 I 197/61 S, BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190).
  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Soweit es seine Rechtsauffassung auf die BFH-Urteile vom 6. Februar 1962 I 197/61 S (BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190) und vom 16. September 1966 VI 118, 119/65 (BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70) gestützt hat, hat es übersehen, daß beide Entscheidungen für den Streitfall nicht einschlägig sind.

    Das Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190 hat die steuerliche Beurteilung der Zurückbehaltung eines Betriebsgrundstückes zum Gegenstand, wenn gleichzeitig der Betrieb im übrigen auf eine nahestehende Person unentgeltlich gemäß § 5 Abs. 1 EStDV 1953 (§ 7 Abs. 1 EStDV 1979) übertragen wird.

  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG nicht anerkannt, wenn die Wirtschaftsgüter nach und nach im Wege der Liqidation an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden (vgl. z.B. die Urteile des BFH I 294/56 U vom 10. September 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 468 - BFH 65, 468 -, BStBl III 1957, 414; I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; IV 210/62 S vom 7. November 1963, BFH 78, 172, BStBl III 1964, 70; IV 40/62 U vom 20. August 1964, BFH 80, 83, BStBl III 1964, 504; IV 102/64 U vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 240, BStBl III 1965, 88).

    In solchen Fällen ist unter Umständen anzunehmen, daß der Steuerpflichtige mit den "privaten" Verkäufen in Wirklichkeit seine gewerbliche Tätigkeit fortsetzt, seinen Betrieb also gar nicht aufgegeben hatte (vgl. BFH-Urteile IV 368/55 U vom 7. März 1957, BFH 64, 556, BStBl III 1957, 209; I 197/61 S vom 6. Februar 1962, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Der Veräußerer kann diese Folge nicht dadurch umgehen, daß er die Umlaufgüter zunächst in sein Privatvermögen überführt, um sie dann "privat" zu veräußern (BFH-Urteile IV 107/63 U vom 12. März 1964, BFH 79, 476, BStBl III 1964, 406; I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; VI 118 und 119/65).
  • BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U

    Steuerliche Behandlung von gebildeten steuerfreien Rücklagen für spätere

    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs I 197/61 S vom 6. Februar 1962 (BStBl 1962 III S. 190, Slg. Bd. 74 S. 506) braucht gegen die Tarifbegünstigung der Betriebsaufgabe auch daraus kein Bedenken hergeleitet zu werden, daß der Steuerpflichtige das im Hotel X. bei Aufhebung der Beschlagnahme noch vorhandene Inventar vor der Veräußerung des Gebäudes an einen Dritten verkaufte.

    Erforderlich ist, wie sich besonders aus dem bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs I 197/61 S ergibt, nur, daß ein einheitlicher Vorgang gegeben ist.

  • BFH, 24.08.1972 - VIII R 36/66

    Übertragung eines Betriebs - Vom Vater auf den Sohn - Unentgeltliche

    Das ist in § 7 Abs. 1 EStDV ab 1961 ausdrücklich ausgesprochen und gilt dem Sinn und Zweck der Vorschrift in der früheren Fassung entsprechend auch für das Streitjahr 1957 (vgl. BFH-Urteil I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190: im Falle einer Anteilsübertragung vom Vater auf den Sohn im Jahre 1954; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 10. Aufl. 1971/72, Rdnr. 23f zu § 16; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Rdnr. 29f zu § 15 EStG).
  • BFH, 13.07.1967 - IV R 174/66

    Bertriebsaufgabegewinn für stille Reserven bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Das ergebe sich aus dem BFH-Urteil I 197/61 S vom 6. Februar 1962 (BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190), in dem zu entscheiden gewesen sei, ob die unentgeltliche Anteilsübertragung unter Rückbehaltung der der Gesellschaft vermieteten Grundstücke durch den Übertragenden eine unentgeltliche Betriebsübertragung im Sinn des § 5 Abs. 1 EStDV 1953 darstelle.

    Deshalb ging auch das Urteil des BFH I 197/61 S, in dem der aus der Gesellschaft ausscheidende Vater seine Gesellschaftsbeteiligung seinem Sohn unentgeltlich übertrug, davon aus, daß dieses Ausscheiden des Vaters aus der Gesellschaft zwingend dazu führe, daß die der Gesellschaft weiter zur Nutzung überlassenen Grundstücke als ins Privatvermögen überführt anzusehen seien.

  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Nicht in jedem Falle bedürfe es für das Vorliegen der Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes auch der Veräußerung des Grundstücks, das dem Betrieb diene (BFH-Urteile I 197/61 S vom 6. Februar 1962, BFH 74, 506, BStBl III 1962, 190; VI 320/64, a. a. O.).
  • BFH, 04.11.1965 - IV 411/61 U

    Vorliegen einer zur Versteuerung aller stillen Reserven führenden Betriebsaufgabe

  • BFH, 28.10.1987 - I R 153/83

    Hinzurechnung von Laibrenten zum Gewinn eines Gewerbebetriebs bei inhaltlichen

  • BFH, 01.04.1996 - I B 143/94

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei gewerblicher Verpachtung

  • BFH, 22.11.1972 - I R 124/70

    Hinzurechnung von Kaufpreisrenten für einen stillgelegten Betrieb (Teilbetrieb)

  • BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U

    Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften

  • BFH, 05.07.1963 - VI 333/61 U

    Gewinnverwirklichung bei Einrichtung von Einzelunternehmen und Fortführung der

  • BFH, 13.09.1967 - I 203/63

    Übertragung eines Teilbetriebs einer Personenbeförderungsgesellschaft bei

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